Studienbeiträge

Seit Sommersemester 2007 werden an den bayerischen Hochschulen Studienbeiträge für die Verbesserung der Studienbedingungen erhoben. Allgemeine Beitragstatbestände regelt Art. 71 Abs. 5 BayHSchG . Grundsätze zu Beitragsbefreiungen, Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge regelt die Satzung der FAU.

An der FAU Erlangen-Nürnberg betragen die Studienbeiträge 500 Euro pro Semester. Ein Viertel davon wird für Zentrale Maßnahmen (Universitätsbibliothek, Sprachenzentrum, Career Service, u.a.) verwendet. Die verbleibenden drei Viertel tragen innerhalb der Fakultät zur Verbesserung der Studienbedingungen bei. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Studienbeitragskommissionen auf Fakultäts- bzw. Departmentsebene, an denen Studierende paritätisch beteiligt sind.

Der Anteil der Studienbeiträge, der der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie zur Verfügung steht, wird anhand der Dienstleistungsmatrix bemessen, die auf dem Anteil der Lehrverpflichtung und der eingeschriebenen Studierenden pro Kopf in der Regelstudienzeit basiert.

 

Die Studierenden der Fakultät profitieren von den Studienbeiträgen insbesondere durch die Beschäftigung zusätzlicher Lehrpersonen, der Finanzierung von Tutorien und Betreuungsangeboten (z.B. Studien-Service-Center, Internationales Büro), verlängerte Öffnungszeiten der Bibliotheken sowie durch die Verbesserung der Ausstattung und des e-learning-Angebots (z.B. StudOn).

 

Weitere Informationen:

 

Besonders begabte Studierende werden über die Teilnahme im Leonardo-Kolleg gefördert, ein deutschlandweit einzigartiges Institut zur Persönlichkeits- und Wissenschaftsförderung.

Anträge zur Verwendung von Studienbeiträgen sind jeweils an die Vorsitzenden der Studienbeitragskommissionen zu richten.